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🧑  von  Von z1r6m7di

Einmaliger Self-Service

Einmaliger Self-Service

Über eine Web-Anwendung können nicht nur kommunale Verwaltungen ihre Inhalte pflegen, sondern es können auch allen Vereinen, Institutionen oder Gewerbetreibenden entsprechende Rechte und Rollen zugewiesen werden, sodass diese ebenfalls selbst ihren Content pflegen und aktualisieren können. Die Vereine, Institutionen und Gewerbetreibenden können wiederum für ihren Wirkungsbereich Rechte und Rollen verteilen und somit bestimmen, wer Inhalte produzieren oder veröffentlichen darf.